Das kann bitter werden! Ab Herbst 2017 werden den deutschen Finanzämtern die ersten Steuerdaten von Bürgern vorliegen, die in anderen Ländern Vermögen oder Einkommen haben. Möglich macht dies der automatischen Datenaustausch an dem weltweit 60 Staaten teilnehmen. Ausgetauscht werden Daten ab 2014.
Hintergrund der Besorgnis einiger Besitzer von Ferienhäusern auf der Baleareninsel ist ein Urteil des BFH zur Besteuerung von Mallorca Immobilien aus dem Jahr 2013, wir breichteten.
AKTUELL wird das Thema im Blog vom Mallorca Immobilien Guide noch einmal ausführlich bezüglich der Hintergründe beleuchtet. Eine kurze ToDo Liste wird ebenfalls mit an die Hand gegeben.
Betroffen von den dort beschriebenen möglichen Steuernachzahlungen sind ausschließlich Eigentümer von Immobilien, die diese in eine spanischen Kapitalgesellschaft (S.L.) halten und unendgeldlich zu privaten Ferienzwecken nutzen.
Hier gehts zum vollständigem Artikel. Steuernachzahlungen für Immobilienbesitzer auf Mallorca